Als Eigentümer eines Baumes sind Sie verpflichtet für dessen Verkehrssicherheit zu sorgen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen und ein Dritter erleidet dadurch einen Schaden, so sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet.
Durch eine regelmäßige Kontrolle des Baumes können Schäden frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Die Inaugenscheinnahme eines fachkundigen Baumkontrolleurs wird nach den Vorgaben der FLL, gefasst in den FLL-Baumkontrollrichtlinien, durchgeführt. Im Rahmen der Regelkontrolle des Baumbestandes werden die Schäden eines jeden Baumes gerichtsfest in einem Kataster dokumentiert und eventuell Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit oder auch Maßnahmen für die positive Entwicklung bzw. Erhaltung des Baumes festgelegt. Außerdem wählt der Baumkontrolleur ein Intervall gemäß den gebotenen Vorgaben, wann der Baum nächstmalig visuell vom Boden aus in Augenschein genommen wird.
...dann können sie so schöne Naturdenkmäler werden, wie diese Linde. Versteckt hinter einem Haus und in einem großen Garten residiert sie wahrscheinlich schon seit ein paar hundert Jahren. Wir durften einige Äste auf ihre Stabilität kontrollieren, da sie vom Specht angebohrt wurden.
Ps.: sehen Sie den kleinen Arm in der Bildmitte? Das sollte ein gutes Verständniss für die größe dieser Linde liefern.